Kostenlose Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

Innerhalb weniger Jahre hat der Verkehr auf den Straßen enorm zugenommen. Die Folge: morgens und abends kilometerlange Staus, die den Straßenverkehr lahm legen.

In ihrem Streben nach einer Lösung für diese Mobilitätsproblematik hat die föderale Regierung beschlossen, eine kostenlose Bahnbeförderung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz anzubieten.

Kommen Ihre Mitarbeiter mit dem Zug zur Arbeit? Dann übernehmen Sie als Arbeitgeber einen Großteil der Kosten für die Berechtigungskarte Ihrer Mitarbeiter (den so genannten gesetzlichen Arbeitgeberanteil oder den variablen Arbeitnehmeranteil - nur in niederländischer und französischer Sprache verfügbar).

Aber Ihre Mitarbeiter können die Berechtigungskarte auch ganz kostenlos bekommen. Diese Möglichkeit besteht bei folgenden Berechtigungskarten:

  • Streckenkarten oder Netzkarten (ausschließlich Zug oder in Kombination mit MIVB/STIB, De Lijn oder TEC)
  • Teilzeit-Berechtigungskarte

Bedingungen

  • Sie schließen mit der NMBS/SNCB einen Vertrag ab: das so genannte Drittzahlerabkommen
  • Sie zahlen 80% der Berechtigungskarten Ihrer Mitarbeiter in der 2. Klasse (Bahnstrecken oder Bahn + MIVB/STIB)

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, übernimmt der Staat die restlichen 20% der Kosten.

Ihre Mitarbeiter müssen somit nichts mehr aus eigener Tasche bezahlen, und Sie müssen die restlichen Kosten auch nicht selbst beim Staat zurückfordern, da der Staat diese Kosten direkt an die NMBS/SNCB abführt.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine kostenlose Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz anbieten, dann besteht die Möglichkeit, das Drittzahlerabkommen online abzuschließen.

Berechtigungskarte in Kombination mit De Lijn, MIVB/STIB oder TEC?

MIVB/STIB

In ihrem Bestreben, den Vorgaben des Kyoto-Protokolls nachzukommen, hat die Regierung Schritte unternommen, um die CO²-Emissionen zu verringern.

So hat sie beispielsweise die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf die STIB/MIVB erweitert, da der CO²-Ausstoß in Brüssel höher liegt als in Flandern oder Wallonien.

Die Beteiligung des Staates in Höhe von 20% umfasst somit den Anfahrtsweg mit dem Zug in der 2. Klasse und die Beförderung mit der MIVB/STIB.

De Lijn und TEC

Für Strecken, die in Kombination mit der Berechtigungskarte mit De Lijn oder TEC zurückgelegt werden, ist keine Beteiligung durch den Staat vorgesehen. Als Arbeitgeber steht es Ihnen jedoch selbstverständlich frei, auch diesen Teil zu übernehmen.

Preisunterschied zwischen 1. und 2. Klasse

Hierfür ist keine Beteiligung durch den Staat vorgesehen.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung mit einem NMBS/SNCB-Account Manager wünschen, können Sie entweder unser Online-Formular ausfüllen oder sich unter 02/528.25.28 telefonisch mit uns in Verbindung setzen (werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr).

Cookies

Durch Nutzung der NMBS/SNCB Website, stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für weitere Informationen zu den von uns benutzten und verwalteten Cookies, bitten wir Sie unsere Cookies Richtlinie zur Kenntnis zu nehmen.