Eltern mit drei unterhaltspflichtigen Kindern* unter 25 Jahren, die Anspruch auf Kinderzulagen haben, können für sich und ihre Kinder unter 25 Jahren eine Ermäßigungskarte beantragen:
- Eltern, die mindestens 3 eigene Kinder haben (hatten), haben auf Lebenszeit Anspruch auf die Ermäßigung (Code 040). Die Stammkarte muss alle fünf Jahre verlängert werden. Die ausgestellten Gültigkeitsmarken haben eine Geltungsdauer von 5 Jahren.
- Ihre Kinder unter 12 Jahren erhalten eine Ermäßigungskarte, die bis zum Ende des Jahres gültig ist, in dem sie 12 Jahre alt werden (Code 039).
- Ihre 12- bis 18-jährigen Kinder erhalten eine Ermäßigungskarte, die bis zum Ende des Jahres gültig ist, in dem sie 18 Jahre alt werden (Code 042).
- Ihre 18- bis 25-jährigen Kinder, solange sie Anspruch auf Kinderzulagen haben. Die Ermäßigungskarte muss jährlich verlängert werden (Code 041).
Zusammenwohnende mit mindestens 3 Kindern unter 25, die Anspruch auf Kinderzulagen haben, können die Ermäßigungskarte für sich und ihre Kinder beantragen:
- Die Eltern haben Anspruch auf die Ermäßigungskarte (Code 041), solange zumindest 1 Kind der Familie Anspruch auf Kinderzulagen hat. Die Karte muss jährlich verlängert werden.
- Ihre Kinder erhalten, solange sie Anspruch auf Kinderzulagen haben, eine Ermäßigungskarte, die jährlich verlängert werden muss (Code 041).
* Eigene Kinder: aus einer Ehe oder dem gesetzlichen Zusammenwohnen, durch rechtmäßige Adoption oder Anerkennung bzw. Kindschaftsverhältnis von Amts wegen oder per Gerichtsbescheid.