MOBIB

Reisende, die eine Kombi-Fahrkarte oder -Berechtigungskarte für NMBS/SNCB + MIVB/STIB lösen, erhalten seit der Einrichtung der Zugangsschranken zusätzlich zu ihrem NMBS/SNCB-Fahrausweis eine Einweg-Chipkarte oder eine MoBIB-Karte.

Was genau ist die MoBIB-Karte der NMBS/SNCB?

Die Einweg-Chipkarte bzw. die MOBIB-Karte der NMBS/SNCB können vom MIVB/STIB-Entwerter ausgelesen werden. Damit erhalten Sie während der Gültigkeitsdauer Ihrer Berechtigungskarte Zugang zum MIVB/STIB-Netz.

Wie beantrage ich die Karte?

Wenn Sie Ihre Kombi-Berechtigungskarte NMBS/SNCB + MIVB/STIB verlängern oder eine neue kaufen möchten, erhalten Sie in allen belgischen Bahnhöfen eine an Ihre Berechtigungskarte gebundene MoBIB-Karte der NMBS/SNCB dazu.

1.    Kombi-Fahrkarten

Beim Kauf einer Kombi-Fahrkarte erhalten Sie am Schalter zusätzlich zu Ihrer Zugfahrkarte eine Einweg-Chipkarte. Sie können diese Fahrausweise umgehend auf den beiden Verkehrsnetzen nutzen (NMBS/SNCB + MIVB/STIB). Im Zug zeigen Sie Ihre Fahrkarte wie gewohnt dem Zugbegleiter. Für den Zugang zum MIVB/STIB-Verkehrsnetz müssen Sie Ihre Einweg-Chipkarte dann nur vor den MIVB/STIB-Entwerter halten.

MoBIB – Kombi-Fahrkarte kaufen (Video) 

2.    Kombi-Abonnement

Seit 2011 erhalten Sie, wenn Sie Ihre Kombi-Berechtigungskarte verlängern oder eine neue kaufen, eine an ihre Berechtigungskarte gebundene MoBIB-Karte der NMBS/SNCB. Diese MOBIB-Karte ersetzt die aktuelle MIVB/STIB-Gültigkeitsmarke.

Sie erhalten am Schalter also zwei Fahrausweise für den sofortigen Fahrtantritt auf den beiden Streckennetzen (NMBS/SNCB + MIVB/STIB). Im Zug zeigen Sie dem Zugbegleiter wie gewohnt Ihre Berechtigungskarte. Für den Zugang zum MIVB/STIB-Verkehrsnetz müssen Sie die MoBIB-Karte dann nur vor den Lesebereich des MIVB/STIB-Entwerters halten.

Die Ausstellung einer MoBIB-Karte dauert etwas länger als eine gewöhnliche Verlängerung, da sie neben Ihrem Namen auch Ihr Foto enthält. Wir empfehlen Ihnen daher, die hierfür erforderliche Zeit einzuplanen. Für die Ausstellung Ihrer MoBIB-Karte benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder ein aktuelles Passfoto.

Die Karte ist 5 Jahre lang gültig und kostet 5 Euro. Wenn Sie Ihre MoBIB-Karte während der 5-jährigen Geltungsdauer nicht mehr nutzen, können Sie an einer Verkaufsstelle der MIVB/STIB eine Erstattung entsprechend den verstrichenen Nutzungsjahren beantragen: 4 € nach 1 Jahr, 3 € nach 2 Jahren, 2 € nach 3 Jahren und 1 € nach 4 Jahren.

Kunden, die bereits über eine MoBIB-Karte der MIVB/STIB verfügen und diese am NMBS/SNCB-Schalter vorlegen, können diese mit ihrem Abonnement verbinden und sie dann wie eine MoBIB-Karte der NMBS/SNCB, als Zusatz zu ihrer Berechtigungskarte, nutzen.

3. Gültigkeitsverlängerungen für Kombi-Berechtigungskarten mit MIVB/STIB über „Ticket Online“ kaufen

Sie möchten Ihre Berechtigungskarte online verlängern, haben aber noch keine MOBIB-Karte:

  • Sie müssen Ihre Berechtigungskarte am Schalter verlängern. Dort erhalten Sie neben einer neuen Berechtigungskarte auch eine MOBIB-Karte.

Sie möchten Ihre Berechtigungskarte online verlängern und haben bereits eine MOBIB-Karte:

  • Wenn Sie bereits eine MoBIB-Karte haben, können Sie Ihre Berechtigungskarte auch über „Ticket online“ verlängern. Die Gültigkeitsmarke für Ihre Strecke wird Ihnen per Post zugesandt.

MoBIB – Berechtigungskarte beantragen (Video) 

MoBIB – Berechtigungskarte verlängern (Video)

MoBIB – Online verlängern (Video)

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