Müssen Sie den Diabolo-Zuschlag zahlen?

In unserem Jargon: Müssen Sie zusätzlich eine Fahrkarte „Diabolo-Zuschlag“ lösen?

Vom Zuschlag befreite Fahrgäste

Allgemein gilt, dass die Inhaber von Streckenabonnement, Campus oder Teilzeitabonnement zum Flughafen Brüssel-Zaventem (Brussels Airport - Zaventem) und Personen, die Anspruch auf kostenlose Beförderung haben, vom Diabolo-Zuschlag befreit sind. Dazu zählen:

  • Freifahrkarte NMBS/SNCB Mitarbeiter (aktive und pensionierte)
  • Ermäßigungskarte für Kriegsinvaliden
  • Begleiterkarte
  • Kammer und Senat
  • Polizisten der Bahnpolizei
  • Railease
  • Forderungen mit Code 906 und 907
  • Freifahrkarte

In 2. Klasse befreit

  • Kinder unter 12 Jahren bei Erfüllung der „Free 4 Kids“-Bedingungen
  • Journalisten (Code 043)
  • Blinde
  • Polizisten in Uniform der föderalen und lokalen Polizei

Reisende, die zusätzlich eine Fahrkarte „Diabolo-Zuschlag“ lösen müssen

Wenn Sie mit einem der folgenden Fahrausweise reisen:
  • Seniorenfahrkarte
  • Go Unlimited
  • Zugpass (Go Pass 10, Rail Pass, Key Card usw.)
  • Thalys oder Eurostar Tickets mit dem ‘Beliebiger belgischer Bahnhof’ Aufschlag
  • Forderungen mit Code 901, 903, 904 oder 909 (der Preis des Diabolo-Zuschlags wird auf dem Ticket angegeben, das im Tausch gegen die Forderung ausgegeben wird)
  • Forderungen 65B für Proximus und Bpost (in Form eines zusätzlichen Tickets „Diabolo-Zuschlag“).

In diesem Fall müssen Sie (zusätzlich zu Ihrem Fahrausweis) noch eine Fahrkarte „Diabolo-Zuschlag“ lösen.

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