Begleiterkarte beantragen

Für wen?

Sie können eine Begleiterkarte beanspruchen, wenn Sie aus einem der folgenden Gründe nicht alleine reisen können:

  • Einschränkung der Selbstständigkeit um mindestens 12 Punkte gemäß dem Leitfaden für die Beurteilung des Selbständigkeitsgrades;
  • eine bleibende Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit im Umfang von mindestens 80 %;
  • eine bleibende Invalidität, die unmittelbar durch die unteren Gliedmaßen verursacht ist und zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % führt;
  • eine vollständige Lähmung oder eine Amputation der oberen Gliedmaßen;
  • eine Eingliederungsbeihilfe der Kategorie III oder höher.

In Belgien wohnhafte ausländische Staatsangehörige können ebenfalls eine Begleiterkarte beantragen.

Wo?

  • Während der Öffnungszeiten am Schalter eines Bahnhofs Ihrer Wahl
  • Einsendeadresse:

    SNCB
    10-14 B-MS.1322
    Avenue de la Porte de Hal 40
    1060 Brüssel

Was benötige ich dafür?

  • das ausgefüllte Antragsformular (PDF)
  • eine Bescheinigung einer der nachfolgenden Stellen:
    • Verwaltungsdirektion für Leistungen für Personen mit Behinderung (Dienststelle Bescheinigungen) des Ministeriums der Sozialen Angelegenheiten, der Volksgesundheit und der Umwelt;
    • Gerichte, die einen Invaliditätsgrad anerkannt haben;
    • Versicherungsträger, die eine Entschädigung aufgrund eines anerkannten Invaliditätsgrades zahlen;
    • Fonds für Arbeitsunfälle;
    • Fonds für Berufskrankheiten;
    • anerkannte Vorsorgekassen, die Bergarbeitern Beihilfen aufgrund eines anerkannten Invaliditätsgrades auszahlen;
    • Verwaltung der Pensionen des FÖD Finanzen für Personen, die eine Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund eines anerkannten Invaliditätsgrades beziehen;
    • Stellen, die erhöhte Kinderzulagen gewähren;
    • offizielle Stellen der EU-Mitgliedstaaten, die eine Beihilfe gewähren und deren Bescheinigungen als gleichwertig anerkannt wurden.

Wenn Sie die Kriterien erfüllen, werden Sie benachrichtigt, wann Sie Ihre Karte in einem Bahnhof Ihrer Wahl abholen können. Mitzubringen sind:

  • ein aktuelles Passfoto;
  • die Ausstellungsgebühr in Höhe von € 5

Sie haben keine gültige Bescheinigung, was tun?

Cookies

Durch Nutzung der NMBS/SNCB Website, stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für weitere Informationen zu den von uns benutzten und verwalteten Cookies, bitten wir Sie unsere Cookies Richtlinie zur Kenntnis zu nehmen.