Keine gültige Bescheinigung?

  • Beantragen Sie eine Bescheinigung bei der Dienststelle „Bescheinigungen“ des FÖD Soziale Sicherheit.
  • Füllen Sie die bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlichen Dokumente 3 und 4 aus.
  • Schicken Sie sie dann an die oben genannte Dienststelle „Bescheinigungen“ des FÖD. Sie werden zur Erlangung der Bescheinigung dann gebeten, sich einer kostenlosen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Ein Duplikat können Sie in einem formlosen Schreiben beim FÖD beantragen.


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