Wie erhalte ich eine Ermäßigungskarte „Erhöhte Kostenbeteiligung“?

Am Fahrkartenschalter Ihres Bahnhofs prüft der Mitarbeiter Ihren Antrag, indem er Ihre Angaben mit der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit abgleicht. In der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit sind personenbezogene Sozialdaten gespeichert, die von der betreffenden Krankenkasse verwaltet werden.

Legen Sie dem Mitarbeiter am Fahrkartenschalter einfach Ihren elektronischen Personalausweis vor. Der Mitarbeiter wird Ihre Nationalregisternummer in das System eingeben, um mit der Zentralen Datenbank in Kontakt zu treten. Im Fall einer positiven Antwort vonseiten der Zentralen Datenbank wird die Stammkarte ausgedruckt. Der Abgleich in der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit ist nur zwischen 7:30 Uhr und 19 Uhr möglich.

Kann mit der Zentralen Datenbank keine Verbindung hergestellt werden, müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um pro Anspruchsberechtigten eine Bescheinigung ausgestellt zu bekommen (die mindestens 3 Monate gültig sein muss).

Die Bescheinigung muss mindestens enthalten:

  • Logo der Krankenkasse in Farbe
  • Name und Vorname des Anspruchsberechtigten
  • Anschrift des Anspruchsberechtigten
  • Geburtsdatum des Anspruchsberechtigten
  • Erwähnung, dass Sie den Status als „Nutznießer der erhöhten Kostenbeteiligung“ besitzen

Legen Sie diese Bescheinigung zusammen mit Ihrem elektronischen Personalausweis, einem Passfoto neueren Datums und dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular (Pdf) dem Mitarbeiter am Fahrkartenschalter vor. Sie erhalten dann Ihre Ermäßigungskarte kostenlos ausgestellt.

Diese Karte ähnelt den NMBS/SNCB-Berechtigungskarten, mit einer Stammkarte und einer Gültigkeitsmarke.

Die Stammkarte ist 5 Jahre gültig, die Gültigkeitsmarke hingegen nur 1 Jahr. Sind Sie 65 Jahre oder älter, ist Ihre Gültigkeitsmarke jedoch 5 Jahre gültig.

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