Verwaltungsvertrag

Dieser Vertrag stellt einen Verwaltungsvertrag im Sinne des Artikels 3 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternhemen dar. Er trat am 1. Januar 2008 in Kraft und endet am 31. Dezember 2012. 

Er präzisiert die Art und Weise, mit der die SNCB die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes behandelt, die ihr kraft Artikels 218 des erwähnten Gesetzes aufgetragen werden. Er bestimmt den Betrag der vom Staat für die Ausführung der Aufgaben im öffentlichen Dienst zugesicherten Dotationen.

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